Der Pfarrgemeinderat (PGR)
unterstützt den Pfarrer mitverantwortlich bei der Leitung der Pfarre. Er berät über Fragen des pfarrlichen Lebens und entscheidet darüber zusammen mit dem Pfarrer. Der PGR besteht neben den amtlichen Mitgliedern (Pfarrer, Pfarrvikar, Pastoralassistentin und einer der Diakone) aus derzeit 13 Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde, die alle fünf Jahre gewählt werden. Die nächste Wahl wird 2027 sein.
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